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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CRMconsulting sind gültig für sämtliche Produkte und Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber (Kunde). Die Dauer der Geschäftsbedingungen ist unbegrenzt. Eventuelle, juristisch notwendige Änderungen heben die davon betroffenen Punkte auf und gelten rückwirkend in ihrer korrigierten Version.

 

§2 Vertragsabschluss

  1. Aufträge können mündlich, telefonisch und per Email erteilt werden. Der Vertrag gilt mindestens mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung von CRMconsulting per Email als geschlossen. Bei Bezugnahme auf ein schriftliches Angebot gilt bereits die Auftragserteilung seitens des Kunden als Vertragsabschluss.
  2. Alle, in anderen Katalogen, Prospekten, etc. ausgelobten Preise haben nur dann Gültigkeit, wenn bei der Angebotslegung darauf Bezug genommen wird.
  3. Änderungen, Ergänzungen und Streichungen von Vertragsbestandteilen sowie von ganzen Verträgen sind nur dann gültig, wenn sie in der Schriftform sind und von beiden Seiten rechtskräftig gezeichnet sind.
  4. Eventuell rechtsungültige Punkte von Verträgen betreffen andere, rechtsgültige Punkte des Vertrages nicht.
  5. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, Wien.
  6. Die Kontaktperson des Kunden versichert, dass sie mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und für den Vertragsabschluss berechtigt ist.

 

§3 Preise und Zahlungen

  1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Tarif. Es besteht aus einmaligen Kosten, und/oder einer monatlichen Gebühr für die Bereitstellung im Angebot genannter Dienste sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Die nutzungsabhängigen Einzelentgelte werden jeweils mit Ablauf des Monats in Rechnung gestellt, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden. Rechnungsstichtag ist jeweils der 1. jedes Folgemonats. Leistungen für unvollständige Monate werden anteilig abgerechnet.
  3. Die Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand berechnet.
  4. Die Dauer der Gültigkeit der Angebote ist, wenn nicht anders im Angebot ausgelobt, mit einem Monat begrenzt.
  5. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Angebote von CRMconsulting in ihrer Gesamtheit zu sehen, auch wenn das Angebot einzelne Positionen aufweist. Das Aufführen der einzelnen Positionen dient der Transparenz des Angebotes. Sollte nicht das gesamte Werk beauftragt werden, wird für die einzelnen Positionen ein neues Angebot gelegt.
  6. Bei Vertragsabschluss nach Punkt 2.1 ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung sofort fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 30 % des Auftragswertes.
  7. Die Vergütung ist zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.  Skonto wird nur über ausdrückliche Vereinbarung gewährt. Bei Zahlungsverzug gelangen Mahnspesen von EURO 10,- je Mahnung zur Verrechnung, des weiteren ist CRMconsulting berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% p/a und eventuell daraus weitere entstandene Kosten zu verrechnen. Darüber hinaus ist CRMconsulting berechtigt, die Erbringung von vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung inklusive Verzugszinsen und eventuell dadurch entstandener weiterer Kosten, auszusetzen.
  8. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber CRMconsulting und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund von behaupteter, aber von CRMconsulting nicht anerkannter Forderungen oder Produktmängel wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüchen wird erst nach vollständiger Bezahlung Rechnung getragen.
  9. Sämtliche Preise sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex. Die jeweilige Indexanpassung erfolgt jährlich im Jänner. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.

 

§4 Übergabe und Gewährleistung

  1. Eine Dienstleitung gilt, falls nicht anders vereinbart, mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung als abgenommen.
  2. Erfolgt die Übergabe von Produkten durch Installation am Zielsystem des Kunden, so liegt es in seiner Verantwortung, dies zu ermöglichen.
  3. Die Lieferfrist wird individuell zu jedem Auftrag festgesetzt und verliert dann ihre Gültigkeit, wenn nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen an der Dienstleistung verlangt werden, wobei dann ein neuer Liefertermin vereinbart werden muss. CRMconsulting ist zur fristgerechten Lieferung verpflichtet. Für den Fall, dass eine Verzögerung absehbar ist, ist CRMconsulting verpflichtet, diese Verzögerung unverzüglich dem Kunden zu melden. In jedem Fall hat der Kunde CRMconsulting eine angemessen Nachfrist zu gewähren.
  4. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe.
  5. Die Gewährleistung für Dienstleistungen wird durch die jeweils gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Eine Veränderung oder durch Dienstleistungen resultierende Wirkungen, durch andere als CRMconsulting entbindet CRMconsulting von der Gewährleistungspflicht mit sofortiger Wirkung.
  6. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die vermeintlich auftretenden Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.
  7. In jedem Fall sind Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen, die aus nachfolgendem resultieren:
    1. nicht von CRMconsulting bewirkte Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Nutzungsbedingungen
    2. Überbeanspruchung über die von CRMconsulting angegebene Leistung
    3. unrichtige Bedienung/Behandlung
    4. Einsatz von Third Party Applications


§5 Rücktritt

  1. CRMconsulting ist dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wenn
    1. die Ausführung der Dienstleistung durch das Nichteinhalten von Leistungen, die vom Kunden erbracht oder hergestellt werden sollten, unmöglich gemacht wird, oder sich im groben Zeitverzug befindet und daher andere Kundenprojekte wegen unmöglicher Kapazitätsplanung gefährdet wären
    2. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und der Kunde keine taugliche Sicherheit zu stellen vermag
    3. der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen anders als für den bestimmten Zweck verwendet, insbesondere kriminelle Anwendungen oder Zwecke, die weit von gängigen Moralvorstellungen entfernt sind, auch wenn sie nicht durch Verordnungen oder Gesetze definiert sind
    4. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet werden wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
    5. die aufrechte Geschäftsbeziehung für CRMconsulting, aus welchen Gründen auch immer, Schaden, insbesondere den der Beschädigung des guten Ansehens, der Geschäftsschädigung und der Kreditschädigung sowie allen anderen Schäden, die sich mittelbar und unmittelbar auf die Entwicklung von CRMconsulting auswirken können, verursachen könnte
  2. Im Falle eines Rücktrittes ist CRMconsulting berechtigt, alle bis zum Rücktritt entstandenen Kosten, im Minimum jedoch die geleistete Anzahlung, zu verrechnen und unabhängig von den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen, sind diese sofort zur Zahlung fällig.

 

§6 Haftung

  1. CRMconsulting haftet im Rahmen des Anwendungsbereiches für den Geschäftszweck von CRMconsulting des Produkthaftungsgesetzes für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  2. Jeder Schadensersatz ist ausgeschlossen bei Erfüllung der unter Punkt 4.7 angeführten Punkte für den Ausschluss der Gewährleistungspflicht, sowie bei nicht erfolgten Zahlungen. CRMconsulting haftet nicht für Schäden, die durch Fahrlässigkeit welcher Art auch immer und durch Vandalismus, insbesondere durch das so genannte Hacken, von wem auch immer, entstehen.
  3. CRMconsulting haftet nicht für nicht eintretenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, oder anderen Erfolg der Produkte oder erbrachten Dienstleistungen.
  4. CRMconsulting übernimmt keine Haftung für andere, als direkt an der Dienstleistung von CRMconsulting entstehende Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden.
  5. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

 

§7 Sonstige Bestimmungen

  1. CRMconsulting ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen.
  2. Sollten ein oder mehrere Punkte der Geschäftsbedingungen von CRMconsulting nicht der heutigen oder, aus heutiger Sicht zukünftigen Judikatur entsprechen, bleibt die Wirkung aller anderen Punkte aufrecht, die davon betroffenen Punkte werden dem Sinn gemäß ausgelegt.
  3. CRMconsulting hat keinen Einfluss auf die Übertragung im Internet selbst. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit) im Internet.
  4. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von CRMconsulting zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. Software Lieferanten). AGB des Kunden, die von den vorliegenden AGB von CRMconsulting abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, CRMconsulting hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  5. CRMconsulting ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen verpflichtet, von denen Kenntnis erlangt wurde. Kundendaten werden nur dann weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen diese Weitergabe erlauben, oder der Kunde dazu eingewilligt hat.
  6. CRMconsulting behält sich das Recht vor, Kundenprojekte als Referenz auf seiner Website anzuführen.
  7. CRMconsulting ist jederzeit dazu berechtigt, die AGB zu ändern. Sollte der Kunde innerhalb von 4 Wochen den neuen AGB nicht widersprechen, entfalten die neuen AGB ihre Wirksamkeit auf bestehende Verträge und Zahlungsvereinbarungen. Widerspricht der Kunde innerhalb der genannten Frist den neuen AGB, ist CRMconsulting dazu berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu ändern, an dem die neuen AGB gelten sollen.

 

§8 Kundenpflichten

  1. Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Der Kunde wird die üblichen Sicherheitsbestimmungen einhalten und vertrauliche Informationen aus diesem Vertragsverhältnis nicht unberechtigten Dritten zugänglich machen.
    2. Der Kunde sichert zu, die Dienste von CRMconsulting nicht missbräuchlich zu nutzen, sowie bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze (Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen u.a.) einzuhalten und die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte usw.) zu wahren.
    3. Der Kunde wird CRMconsulting jede Änderung seiner Bestandsdaten (Name, Firma, Adresse, Kontoverbindung usw.) unverzüglich anzeigen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere
    1. keine Eingriffe in das Netz von CRMconsulting oder anderen vorzunehmen
    2. keine Versuche zu unternehmen, die Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitseinrichtungen zu umgehen, keine Absender- oder Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise zu manipulieren („IP-Spoofing“, „source adress spoofing“)
    3. bei der Übergabe von Daten in vollem Umfang zur Nutzung berechtigt zu sein.
    4. beim Umgang mit Passwörtern oder Zugriffskontrollen, Nutzer- oder Zugangskennungen, persönliches Passwort oder andere Kennungen und Passwörter vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. CRMconsulting ist unverzüglich davon zu unterrichten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Dritte unberechtigt von der Kennung oder den Passwörtern Kenntnis erlangt haben oder der Zugang zu CRMconsulting auf andere Weise unrechtmäßig benutzt wird.


§9 Besondere Bestimmungen für Email

  1. Durch die von CRMconsulting erbrachte Dienstleistung kann das Versenden von Emails ermöglicht werden (insbesondere beim Einsatz bestimmter CRM Software Features). CRMconsulting wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird den Inhalt der Email nicht nach Inhalten auswerten.
  2. Die Übertragung einer Email im Internet erfolgt durch weitere Vermittlungsrechner im Internet, auf die CRMconsulting keinen Einfluss hat. Für die Übertragung einer Email kann CRMconsulting deshalb keine Verantwortung übernehmen. Empfangs- und Lesebestätigungen erfolgen nicht.
  3. Dem Kunden ist bekannt, dass er für den Inhalt der von ihm verfassten Email ausschließlich selbst nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Kettenbriefe, Massensendungen („junk-mail“, „bulk-mail“) oder unerwünschte Werbesendungen ("spamming") o.ä. zu erstellen und/oder weiterzuleiten.

 

Versionsdatum: 01.03.2018